Das
Anliegen
Name
der Volksinitiative nach Artikel 59 der Verfassung des Landes
Mecklenburg-Vorpommern:
Für
einen Mindestlohn von 10 Euro pro Stunde.
Wortlaut
der Volksinitiative:
Der
Landtag Mecklenburg-Vorpommern wird aufgefordert,
1.
sich gegenüber der Landesregierung dafür einzusetzen, dass
Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat unverzüglich eine
Initiative mit dem Ziel einleitet, einen bundesweit
einheitlichen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in Höhe
von 10 Euro pro Stunde einzuführen.
2.
unverzüglich die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu
schaffen, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch
das Land die Einhaltung von Tarifverträgen gewahrt,
mindestens aber ein Arbeitsentgelt in Höhe von 10 Euro pro
Stunde gezahlt wird.
Begründung:
In
Mecklenburg-Vorpommern werden mit durchschnittlich 79 Prozent
des bundesdeutschen Durchschnittsbruttoverdienstes die
niedrigsten Löhne gezahlt. Sie sind zum Teil so niedrig, dass
die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weder ihre eigene
Existenz, noch die ihrer Familien sichern können. Als
sogenannte „Aufstocker“ müssen sie ergänzende Leistungen
des Staates in Anspruch nehmen. Mindestlöhne wirken diesem
unhaltbaren Zustand entgegen und bieten bei der richtigen Höhe
auch einen wirksamen Schutz vor Altersarmut. Wer nach 45
Arbeitsjahren einen gesetzlichen Rentenanspruch erwerben möchte,
der hoch genug ist, um ohne staatliche Unterstützung
auszukommen, muss mindestens einen Stundenlohn von 9,47 Euro
erhalten, das entspricht einem monatlichen Bruttoeinkommen von
ca. 1700,- Euro. In den meisten EU-Mitgliedsstaaten sind
Mindestlöhne seit langem Normalität. Die Einführung eines
bundesweit einheitlichen flächendeckenden gesetzlichen
Mindestlohns ist daher dringend erforderlich.
Unabhängig
davon muss die Politik auch auf Landesebene tätig werden. Das
Land soll seiner Vorbildrolle gerecht werden und einen
vergabespezifischen Mindestlohn festlegen, wie er bereits in
Bremen, Berlin, Brandenburg und Rheinland-Pfalz existiert.
Appelle an die Arbeitgeber, freiwillig höhere Löhne zu
zahlen, haben sich in der Praxis als unwirksam erwiesen.
Vielmehr ist zu beobachten, dass sich der freie Wettbewerb im
Wesentlichen auf einen Wettbewerb um die niedrigsten Löhne
reduziert und damit auf dem Rücken der Beschäftigten
ausgetragen wird. Die Abwanderung junger, gut ausgebildeter
Frauen und Männer aus Mecklenburg-Vorpommern und das
arbeitsbedingte Pendeln von jeder/jedes achten
Arbeitnehmerin/Arbeitnehmers in andere Bundesländer sind
nicht zuletzt auf das niedrige Lohnniveau zurückzuführen.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern muss endlich gehandelt und
Lohndumping bei den ausführenden Unternehmen unterbunden
werden. Die Vergabe öffentlicher Aufträge durch das Land
wird an die Einhaltung von Tarifverträgen, mindestens aber an
ein Arbeitsentgelt von 10 Euro pro Stunde geknüpft. So wird
eine Existenz sichernde Bezahlung der Arbeitskräfte gewährleistet. |