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Das Anliegen

Name der Volksinitiative nach Artikel 59 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern:

Für einen Mindestlohn von 10 Euro pro Stunde.

 

Wortlaut der Volksinitiative:

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern wird aufgefordert,

1. sich gegenüber der Landesregierung dafür einzusetzen, dass Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat unverzüglich eine Initiative mit dem Ziel einleitet, einen bundesweit einheitlichen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro Stunde einzuführen.

2. unverzüglich die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch das Land die Einhaltung von Tarifverträgen gewahrt, mindestens aber ein Arbeitsentgelt in Höhe von 10 Euro pro Stunde gezahlt wird.

 

Begründung:

In Mecklenburg-Vorpommern werden mit durchschnittlich 79 Prozent des bundesdeutschen Durchschnittsbruttoverdienstes die niedrigsten Löhne gezahlt. Sie sind zum Teil so niedrig, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weder ihre eigene Existenz, noch die ihrer Familien sichern können. Als sogenannte „Aufstocker“ müssen sie ergänzende Leistungen des Staates in Anspruch nehmen. Mindestlöhne wirken diesem unhaltbaren Zustand entgegen und bieten bei der richtigen Höhe auch einen wirksamen Schutz vor Altersarmut. Wer nach 45 Arbeitsjahren einen gesetzlichen Rentenanspruch erwerben möchte, der hoch genug ist, um ohne staatliche Unterstützung auszukommen, muss mindestens einen Stundenlohn von 9,47 Euro erhalten, das entspricht einem monatlichen Bruttoeinkommen von ca. 1700,- Euro. In den meisten EU-Mitgliedsstaaten sind Mindestlöhne seit langem Normalität. Die Einführung eines bundesweit einheitlichen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns ist daher dringend erforderlich.

Unabhängig davon muss die Politik auch auf Landesebene tätig werden. Das Land soll seiner Vorbildrolle gerecht werden und einen vergabespezifischen Mindestlohn festlegen, wie er bereits in Bremen, Berlin, Brandenburg und Rheinland-Pfalz existiert. Appelle an die Arbeitgeber, freiwillig höhere Löhne zu zahlen, haben sich in der Praxis als unwirksam erwiesen. Vielmehr ist zu beobachten, dass sich der freie Wettbewerb im Wesentlichen auf einen Wettbewerb um die niedrigsten Löhne reduziert und damit auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird. Die Abwanderung junger, gut ausgebildeter Frauen und Männer aus Mecklenburg-Vorpommern und das arbeitsbedingte Pendeln von jeder/jedes achten Arbeitnehmerin/Arbeitnehmers in andere Bundesländer sind nicht zuletzt auf das niedrige Lohnniveau zurückzuführen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern muss endlich gehandelt und Lohndumping bei den ausführenden Unternehmen unterbunden werden. Die Vergabe öffentlicher Aufträge durch das Land wird an die Einhaltung von Tarifverträgen, mindestens aber an ein Arbeitsentgelt von 10 Euro pro Stunde geknüpft. So wird eine Existenz sichernde Bezahlung der Arbeitskräfte gewährleistet.